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   BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10   

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https://dejure.org/2012,46743
BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10 (https://dejure.org/2012,46743)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10 (https://dejure.org/2012,46743)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 2012 - 2 BvR 2915/10 (https://dejure.org/2012,46743)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der Anhörungsrügeentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der Anhörungsrügeentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bei Nichteinreichung der Begründung innerhalb der Monatsfrist

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der Anhörungsrügeentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1
    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung bei Nichteinreichung der Begründung innerhalb der Monatsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10
    Der Beschwerdeführer, der substantiiert eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend macht (zur Gehörsverletzung durch Nichtübersendung der Stellungnahme der Gegenseite vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris; vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris; vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris; vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris), hat es versäumt, dem Bundesverfassungsgericht fristgemäß den Beschluss vom 4. Mai 2012 zur Kenntnis zu geben, mit dem das Oberlandesgericht über die Anhörungsrüge entschieden hat.
  • BVerfG, 06.06.2011 - 2 BvR 2076/08

    Anspruch auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) gebietet Kenntnisgabe von

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10
    Der Beschwerdeführer, der substantiiert eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend macht (zur Gehörsverletzung durch Nichtübersendung der Stellungnahme der Gegenseite vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris; vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris; vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris; vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris), hat es versäumt, dem Bundesverfassungsgericht fristgemäß den Beschluss vom 4. Mai 2012 zur Kenntnis zu geben, mit dem das Oberlandesgericht über die Anhörungsrüge entschieden hat.
  • BVerfG, 06.12.2011 - 1 BvR 1681/11

    Unzulässigkeit einer Urteilsverfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10
    Zur Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört die Darlegung, dass der Rechtsweg erschöpft und die erstrebte Korrektur des gerügten Verfassungsverstoßes im fachgerichtlichen Verfahren unterblieben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. Dezember 2011 - 1 BvR 1681/11 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 21.03.2011 - 2 BvR 301/11

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10
    Der Beschwerdeführer, der substantiiert eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend macht (zur Gehörsverletzung durch Nichtübersendung der Stellungnahme der Gegenseite vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris; vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris; vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris; vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris), hat es versäumt, dem Bundesverfassungsgericht fristgemäß den Beschluss vom 4. Mai 2012 zur Kenntnis zu geben, mit dem das Oberlandesgericht über die Anhörungsrüge entschieden hat.
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10
    Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen (vgl. BVerfGE 21, 359 ; stRspr).
  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 43/10

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 14.11.2012 - 2 BvR 2915/10
    Der Beschwerdeführer, der substantiiert eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend macht (zur Gehörsverletzung durch Nichtübersendung der Stellungnahme der Gegenseite vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris; vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 u.a. -, juris; vom 21. März 2011 - 2 BvR 301/11 -, juris; vom 6. Juni 2011 - 2 BvR 2076/08 -, juris), hat es versäumt, dem Bundesverfassungsgericht fristgemäß den Beschluss vom 4. Mai 2012 zur Kenntnis zu geben, mit dem das Oberlandesgericht über die Anhörungsrüge entschieden hat.
  • BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer den Beschluss über die Anhörungsrüge angreifen will oder nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2012 - 2 BvR 2915/10 -, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 85/23

    Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen des Landessozialgerichts NRW

    Soweit zur Erschöpfung des Rechtswegs die Erhebung einer Anhörungsrüge gehört, fehlt es deshalb an der fristgemäßen Begründung der Verfassungsbeschwerde, wenn der Beschwerdeführer nach Zugang der Entscheidung über die von ihm erhobene Anhörungsrüge dem Verfassungsgerichtshof nicht innerhalb der Monatsfrist des § 55 Abs. 1 Satz 1 VerfGHG Mitteilung über den Inhalt dieser Entscheidung macht (vgl. zur inhaltsgleichen bundesrechtlichen Vorbildnorm des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2012 - 2 BvR 2915/10, juris, Rn. 3, vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13, juris, Rn. 2, und vom 7. April 2014 - 1 BvR 447/14, juris, Rn. 2; Peters, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 93 Rn. 22; siehe auch VerfGH NRW, Beschluss vom 12. Juli 2022 - VerfGH 109/21.VB-1, juris, Rn. 4, m. w. N.).
  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 39/12

    Begründungserfordernis; Vorlage der Rechtsbehelfsentscheidungen; Subsidiarität;

    Dies erfordert regelmäßig die - fristgemäße - Vorlage oder zumindest inhaltliche Wiedergabe der Rechtsbehelfsentscheidungen (zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2011 - 1 BvR 1681/11 - und vom 14. November 2012 - 2 BvR 2915/10 -, jeweils juris).
  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 447/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei nicht fristgerechter Vorlage der

    Der Vorlage des Beschlusses über die Zurückweisung der Anhörungsrüge oder jedenfalls der fristgerechten Mitteilung seiner wesentlichen Gründe bedarf es in dieser Konstellation aber auch deshalb, um das Bundesverfassungsgericht von der Nichtabhilfe und den fachgerichtlichen Erwägungen zu dem gerügten Gehörsverstoß in Kenntnis zu setzen (vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2012 - 2 BvR 2915/10 -, juris, Rn. 2 f. und vom 30. Mai 2013 - 2 BvR 885/13 -, juris, Rn. 2).
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